Jeder Hundebesitzer haftet für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund während der Ausbildung in der Hundeschule verursacht werden. Eine Hundehalter-Haftpflichtver-sicherung ist zwingend vorgeschrieben. Der Versicherungsschein ist auf Verlangen vorzulegen.
Jeder Hund, der an Schulungsmaßnahmen der Hundeschule teilnimmt, muss die für sein Lebensalter erforderlichen Schutzimpfungen erhalten haben. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen. Die Impfungen müssen gegen Tollwut ( bis zum 6. Lebensmonat verzichtbar), Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Hepatitis und möglichst gegen Zwingerhusten erfolgt sein.
Hunde mit ansteckenden Krankheiten und Floh-, Läuse- oder Milbenbefall dürfen nicht am Gruppenunterricht oder an der Welpenspielgruppe teilnehmen.
Der Hundehalter hat die Ausbilder unaufgefordert über Wesens- oder Gesundheitsauffälligkeiten seines Hundes zu informieren.
Die Kursgebühren für alle Gruppenkurse sind bei Anmeldung zu entrichten. Für Agility-Training jeweils zum Monatsersten im Voraus. Die Kündigungsfristen für Agility sind aus der Anmeldung ersichtlich.
Angekündigte Gruppenkurse können bei weniger als 4 Teilnehmern abgesagt werden, bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet.
Nicht in Anspruch genommene Stunden der Gruppen- oder Junghundkurse können nur mit schriftlicher Genehmigung in Ausnahmen nachgeholt werden, eine Auszahlung ist nicht möglich.
Der Rücktritt von Anmeldungen zu Gruppen- oder Junghundkursen ist nur schriftlich, mit Zustimmung der Hundeschule, aus dringenden Gründen vor Beginn des Kurses möglich. Die Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt dann in Höhe von 90%. Nach Beginn des Kurses kann keine Rückerstattung der Gebühren erfolgen.
Undiszipliniertes Verhalten des Hundebesitzers führt zum sofortigen Ausschluss von der Ausbildung. Bereits gezahlte Kursgebühren werden nicht zurückgezahlt.
Eine Garantie für Schulungsmaßnahmen kann nicht gegeben werden. Ein Regress bei Nichterfolg ist ausgeschlossen. Bei Welpenkaufberatung wird keine Garantie für die spätere Entwicklung des Hundes übernommen.
Für Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen des Hundes oder Hundehalters während des Unterrichtes bestehen gegenüber der Hundeschule keine Ansprüche.
Vereinbarte Einzelunterrichtsstunden müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden, bei späterer Absage wird der volle Stundenbeitrag berechnet.
Gerichtsstand ist der für die Hundeschule zuständige Gerichtsbezirk.